Datenschutz

Einige Unternehmen sind verpflichtet, die Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Aber die Vorschriften des Datenschutzrechts gelten auch für die Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Deswegen ist zu empfehlen, fachkundige Experten mit den wichtigen datenschutzrechtlichen Themen zu beauftragen, um Rechtsverstöße vorzubeugen und um ihr Unternehmen auf die digitale Zukunft vorzubereiten.

Der Datenschutzbeauftragte berät, schult und sensibilisiert Unternehmen und Mitarbeiter in allen Bereichen des Datenschutzes. Er arbeitet auch erforderlichenfalls mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

Wir übernehmen die Rolle des Experten für Datenschutz in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie die gesetzlichen Anforderungen praktisch als auch effizient umzusetzen.

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MARTIN Sachverständige GmbH
Im Puttfeld 21
37115 Duderstadt

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